Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:05 |
A1.4: Satzung § 6
Antragstext
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Stadtverbands. Für eine
ganztägige Mitgliederversammlung kann auch die Bezeichnung „Stadtparteitag“
gewählt werden.
(2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens dreimal jährlich
statt.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der
Tagesordnung schriftlich mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch den
Stadtvorstand.
(4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf auf Beschluss des
Stadtvorstands, auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des
Stadtverbands oder auf Beschluss einer ordentlichen Mitgliederversammlung unter
Angabe der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von einer Woche einberufen
werden.
(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
wenn mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbands anwesend sind.
Versammlungen zur Aufstellung von Bewerber*innen für staatliche Wahlen sind
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder der im jeweiligen Wahlgebiet
wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(6) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst.
(7) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere das Kommunalwahlprogram,
die Wahl von Delegierten für die Delegiertenversammlungen der Landes- und
Bundesebene und die Kandidatenaufstellung für Kommunalwahlen. Sie wählt den
Stadtvorstand, verabschiedet den Haushalt des Stadtverbands und beschließt alle
außerordentlichen, nicht durch einen Haushaltsbeschluss gedeckten Ausgaben, die
fünf Prozent des Gesamthaushalts übersteigen. Die Mitgliederversammlung
entlastet den Stadtvorstand durch das Beschließen des Rechenschaftsberichts
sowie des jeweiligen Jahresfinanzberichts.
(8) Über alle Mitgliederversammlungen ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen,
das vom Stadtvorstand zu bestätigen ist und in das jedes Mitglied im digitalen
Mitgliederportal Einsicht nehmen kann.
(9) Die Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich und werden digital
per Streaming übertragen. Der Stadtvorstand oder die Mitgliederversammlung
können mit einfacher Mehrheit beschließen, die Öffentlichkeit für die gesamte
Versammlung oder einzelne Tagesordnungspunkte auszuschließen. Der Stadtvorstand
oder die Mitgliederversammlung können mit einfacher Mehrheit entscheiden, keine
digitale Übertragung per Streaming für einzelne Mitgliederversammlungen oder
einzelne Tagesordnungspunkte einer Mitgliederversammlung durchzuführen.
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